Neues Urteil des Bundesgerichts: Regelung des nachehelichen Unterhalts schon im Ehevertrag
Nach einem neuen Entscheid lässt es das Bundesgericht zu, dass die Brautleute in einem Ehevertrag den nachehelichen Unterhalt verbindlich regeln.
Kommt es tatsächlich zu einer Ehescheidung, so muss das Scheidungsgericht gemäss der von den Parteien getroffenen Regelung entscheiden, sofern diese nicht offensichtlich unangemessen ist.
Welche Konsequenzen es für die Ehegatten nach sich zieht, wenn sie die Scheidungsfolgen schon im Vorfeld regeln wollen, erfahren Sie im Artikel von lic. iur. Gabriela Loepfe-Lazar, LL.M. und lic. iur. Alexander Schwartz.
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