Gabriela Loepfe-Lazar
lic.iur. LL.M.
Partnerin, Rechtsanwältin
Spezialisierung
Prozessführung in Zivilsachen, insbesondere Forderungsstreitigkeiten und Familienrecht
Beratung von Gesellschaften und Startups (inkl. Beantragung von Arbeitsbewilligung in der Schweiz)
Immaterialgüterrecht sowie Markeneintragungen in der Schweiz und weltweit
Beratung von Gesellschaften im Bereich Finanzierungen und M&A
Biographie
Ausbildung-
2013 - 2014
LL.M. in Banking & Finance, Universität Zürich, Schweiz
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2010
Anwaltspatent des Kantons Basel-Landschaft
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2002 - 2007
Studium der Rechtswissenschaften, Universität Basel, Schweiz
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seit 2016
Partnerin, Schwärzler Rechtsanwälte, Zürich, Schweiz
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seit 2015
Rechtsanwältin, Schwärzler Rechtsanwälte, Zürich, Schweiz
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2011 - 2015
Rechtsanwältin, AFP Advokatur Fischer & Partner AG, Zürich, Schweiz
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2009 - 2010
Anwaltspraktikum, Advokatur Albrecht & Riedo, Muttenz
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2008 - 2009
Praktikum als Gerichtsschreiberin am Kantonsgericht Basel-Landschaft
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2008 - 2009
Praktikum als Volontärin im Statthalteramt Waldenburg
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Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Slowenisch, Russisch
Publikationen + Vorträge
Reiseerlaubnis bei getrenntlebenden Eltern
Brauchen getrenntlebende Eltern für Ferienreisen mit ihren Kindern die Erlaubnis des anderen Elternteils? In der Regel nicht, es wird aber empfohlen.
Rechtsvorschlag erheben - per E-Mail?
Das Bundesgericht erachtet dies als zulässig und bestätigt bisherige Rechtsprechung (BGer 5A_514/2022, Urteil vom 28.03.2023).
Reform der Ergänzungsleistungen: das Ende einer Sozialversicherung
Per 1. Januar 2021 trat die Reform der Ergänzungsleistungen (EL) in Kraft.
Neues Verjährungsrecht in der Schweiz ab 01.01.2020
Der Bundesrat hat anlässlich seiner Sitzung vom 07.11.2018 beschlossen, das neue Verjährungsrecht auf den 01.01.2020 in Kraft zu setzen.
Regelung Scheidungsunterhalt
Neues Urteil des Bundesgerichts: Regelung des nachehelichen Unterhalts schon im Ehevertrag.
Verschärfte Meldepflichten bei GmbHs per 01.11.2019
Verschärfte Meldepflichten bei AGs mit Namenaktien per 01.11.2019
Die Gesetzesänderung führt nicht nur zu einer faktischen Abschaffung der Inhaberaktie, sie hat auch Konsequenzen für Gesellschaften, die Namenaktien herausgegeben haben.
Abschaffung der Inhaberaktie per 01.11.2019
Die Gesetzesänderung führt nicht nur zu einer faktischen Abschaffung der Inhaberaktie.
Muss ein Finanzdienstleister vereinnahmte Kickbacks an seine Kunden zurückerstatten?
Im Oktober 2012 hat das schweizerische Bundesgericht entschieden, dass eine Schweizer Bank Kickbacks an ihre Kunden rückwirkend zu erstatten hat.
Ungerechtfertige Betreibung in CH
In der Schweiz ist es möglich, dass jeder jeden ohne irgendwelchen Grund betreiben kann.