Ihre Anwaltskanzlei in Liechtenstein
Am Standort Vaduz beraten wir unsere nationalen und internationalen Klientinnen und Klienten umfassend und werden gerne primär in folgenden Bereichen für Sie tätig:
Prozessführung
Ein wichtiger Teil unseres Aufgabengebiets ist die Prozessführung, insbesondere bei grenzüberschreitenden Verfahren. Das gilt für Forderungs-, handels-, und gesellschaftsrechtliche Prozesse sowie anderweitige Verfahren vor liechtensteinischen Gerichten und Behörden, aber auch für Auseinandersetzungen zwischen Finanzdienstleistern und ihren Kunden (Beratung, Vermögensverwaltung, Finanzierungen, Anlage- und Finanzprodukte etc.).
Weiters übernehmen wir Ihren Prozess bei Streitigkeiten in stiftungsrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten (z.B. Geltendmachung von Begünstigtenrechten, M&A-Prozesse, aktienrechtliche Verantwortlichkeit, Sonderprüfung, Joint Ventures, Aktionärsbindungsverträge etc.).
Andere Tätigkeitsbereiche von Schwärzler Rechtsanwälte sind die Planung und Strategieberatung bei nationalen und internationalen Streiterledigungsverfahren sowie die Unterstützung bei der Prozessführung in anderen Ländern und die Koordination von Streitigkeiten in mehreren Jurisdiktionen.
Ausserdem unterstützen wir Sie bei der Prozessvermeidung, bei aussergerichtlicher Streiterledigung und streitvermeidender Vertragsredaktion.
Strafrecht (Wirtschaftsstrafrecht, Asset Recovery, internationale Rechtshilfe)
Wir vertreten und unterstützen Geschädigte, verfassen Strafanzeigen und setzen Ansprüche durch bzw. sorgen für die Rückgewinnung von entzogenen Vermögenswerten (Asset Recovery). Ausserdem sind wir auf dem Gebiet der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen (Kontosperren, drohende Vermögenseinziehung, Auskunftsersuchen oder Akteneditionen) tätig.
Gesellschafts- und Handelsrecht (inkl. M&A-Transaktionen)
Im Bereich des Gesellschafts- und Handelsrechts unterstützen wir Sie gerne bei der Gründung und der Strukturierung von Gesellschaften und Familienstrukturen. Wir übernehmen ausserdem für Sie das Family Estate Planning. Daneben planen wir Unternehmens(ver)käufe und führen diese auch durch. Bei (grenzüberschreitenden) Fusionen und Übernahmen von Gesellschaften sind wir beratend tätig und unterstützen Sie bei der Legal Due Diligence.
Weitere Bereiche, in denen wir für Sie tätig werden, sind
- die Unterstützung bei Kapitalveränderungen (Kapitalerhöhung und Kapitalherabsetzung) und
- die Beratung bei Private-Equity- und Venture-Capital-Transaktionen sowie Joint Ventures.
Retrozessionen
Retrozessionen (Retros, Kickbacks oder Soft Dollars) sind Zahlungen, die beauftragte Finanzdienstleister (z.B. Vermögensverwalter, Banken oder Treuhänder) von einer dritten Instanz (z.B. Emittenten oder Banken) erhalten. Als Provisionsmodell sind Retrozessionen umstritten, da durch sie falsche Anreize für die Beauftragten (z.B. Banken oder Vermögensverwalter) entstehen können, die nicht im Interesse des Kunden sind.
Grundsätzlich gehören Retrozessionen dem Kunden, ausser, er verzichtet darauf. Das kann er allerdings nur dann, wenn er vollständig und wahrheitsgetreu über das informiert wird, worauf er verzichtet. Die Verjährungsfrist für Herausgabeansprüche endete bisher nach 30 Jahren, aufgrund einer Gesetzesänderung wurde diese Frist kürzlich jedoch auf drei Jahre (relative Frist, die mit Kenntnis von Retrozessionen zu laufen beginnt) bzw. zehn Jahren (absolute Frist) gekürzt.
Schwärzler Rechtsanwälte betreute und betreut Kunden in der Schweiz und Liechtenstein in zahlreichen Fällen gegen Banken und Vermögensverwalter, die oft mit beträchtlichen Auszahlungen für die Kunden enden. Die Rechtslage in der Schweiz ist ähnlich wie die in Liechtenstein.
Sanktionsrecht
Wir beraten Sie im Falle von Embargos und Sanktionen (z.B. Beschränkungen beim Ex- und Import von Gütern, Dienstleistungen und auf dem Finanzsektor). Neben dem Umgang mit Terrorismus- und Sanktionslisten sind wir auch bei Erfüllungs- und Bereitstellungsverboten gegenüber gelisteten Personen und Unternehmen, bei Investitions-, Zahlungs- und Finanzierungsbeschränkungen und im Thema Compliance für Sie tätig.
Unsere Fachbereiche
Prozessrecht/Litigation
Das Team von Schwärzler Rechtsanwälte unterstützt Sie bei einer sorgfältigen Vorbereitung und gezielten Planung von Prozessstrategien.
DetailsGesellschaftsrecht & Strukturen
Schwärzler Rechtsanwälte unterstützt Sie bei der Gründung und Verwaltung von Gesellschaften, Stiftungen und Trusts.
DetailsStrafrecht & Rechtshilfe in Strafsachen
Das Team von Schwärzler Rechtsanwälte in Liechtenstein, Zürich und Zug berät Sie umfassend in Sachen Strafrecht.
DetailsSchiedsgerichtswesen
Das Team von Schwärzler Rechtsanwälte ist spezialisiert auf die Durchführung von Schiedsverfahren in Liechtenstein und der Schweiz.
DetailsFinanzmarktrecht
Das Team von Schwärzler Rechtsanwälte unterstützt Sie gerne vom Gründungsakt bis zur laufenden Geschäftsabwicklung.
DetailsInternationales Steuerrecht
Schwärzler Rechtsanwälte berät und vertritt Sie gerne in allen Fragen des nationalen und internationalen Steuerrechts.
DetailsInternationale Amtshilfe in Steuerangelegenheiten
Das Team von Schwärzler Rechtsanwälte kann Ihnen dabei helfen, die Informationsweitergabe von Liechtenstein bzw. der Schweiz ins Ausland zu verhindern.
DetailsFusionen & Übernahmen (M&A)
Das Team von Schwärzler Rechtsanwälte berät Sie gerne im Rahmen einer Geschäftsübernahme oder Umstrukturierung Ihres Unternehmens.
DetailsFamilienrecht
Schwärzler Rechtsanwälte berät Sie in Fragen rund um die Ehe und eingetragene Partnerschaft.
DetailsErbrecht & Nachfolgeplanung
Schwärzler Rechtsanwälte unterstützt Sie bei einer verantwortungsbewussten und sorgfältigen Vorbereitung sowie Regelung der Vermögensverhältnisse zu Lebzeiten.
DetailsSchadenersatz
Das Team von Schwärzler Rechtsanwälte unterstützt Sie bei der Prüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
DetailsVertragsrecht
Das Team von Schwärzler Rechtsanwälte berät und vertritt umfassend bei allen rechtlichen Fragen rund um das Thema Vertragsrecht.
DetailsAnlegerschutz
Das Team von Schwärzler Rechtsanwälte berät Sie umfassend zu den rechtlichen Thematiken des Anlegerschutzes.
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