Internationales Steuerrecht
Die Einhaltung der international laufend strenger werdenden steuerlichen Vorschriften, vor allem in einem grenzüberschreitenden Tätigkeitsfeld, wird immer mehr zu einer Herausforderung.
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
Die internationale Zusammenarbeit des Fürstentums Liechtenstein und der Schweiz mit anderen Staaten im Steuerbereich ist in Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geregelt. Doppelbesteuerungsabkommen sind völkerrechtliche Verträge, mit deren Hilfe Staaten vermeiden, dass bei demselben Steuerpflichtigen dieselben Einkünfte für denselben Zeitraum durch gleichartige Steuern mehrfach belastet werden.
Liechtenstein und die Schweiz haben eine Vielzahl solcher Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, von denen steuerpflichtige Personen profitieren können.
Unser Angebot:
- Beratung und Vertretung für Unternehmen und wirtschaftlich orientierte Privatpersonen in allen Fragen des nationalen und internationalen Steuerrechts
- Unterstützung bei Finanzstrafverfahren, Steuerprüfungen, Umgang mit Steuerbehörden
- Anfertigung von strafbefreienden /-mildernden Selbstanzeigen
- Beratung und Vertretung in Steuerstrafverfahren
- Steuergestaltung bei Immobilien- und Kapitalanlageinvestitionen
- steuerliche Beratung von gemeinnützigen Stiftungen oder Familienstiftungen
- Beratung zu internationalen Steuermeldeverfahren nach dem automatischen Informationsaustausch (AIA/FATCA)
Sie benötigen Unterstützung in Steuerrechtsfragen? Gerne nehmen wir uns Zeit für Sie bei einem persönlichen Gespräch Zeit.
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Internationale Amtshilfe in Steuerangelegenheiten
Das Team von Schwärzler Rechtsanwälte kann Ihnen dabei helfen, die Informationsweitergabe von Liechtenstein bzw. der Schweiz ins Ausland zu verhindern.
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DetailsAnlegerschutz
Das Team von Schwärzler Rechtsanwälte berät Sie umfassend zu den rechtlichen Thematiken des Anlegerschutzes.
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