Martin Hermann
MMag. LL.M.
Partner, Rechtsanwalt
Biographie
Ausbildung-
2012 - 2013
LL.M. Studium an der Universität von Kapstadt - UCT (Spezialisierung: Social Justice)
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2007 - 2013
Diplomstudium der Rechtswissenschaften und der Philosophie, Leopold-Franzens-Universität Innsbruck, Österreich
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1996 - 2004
liechtensteinisches Gymnasium, Vaduz
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seit 2024
Partner, Schwärzler Rechtsanwälte, Vaduz, Liechtenstein
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2017 - 2023
Rechtsanwalt, Schwärzler Rechtsanwälte, Vaduz, Liechtenstein
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2014 - 2016
Konzipient, Schwärzler Rechtsanwälte, Schaan, Liechtenstein
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2011
Praktikum, Fürstliches Landgericht, Vaduz, Liechtenstein
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Deutsch, Englisch
Publikationen + Vorträge
Rücktritt vom Lebensversicherungsvertrag
UPDATE Versicherungsrecht
Wegweisende Entscheidung zum Thema Retrozessionen
Neue Entscheidung zum Thema Retrozessionen
Praxisupdate in der LJZ zum Thema Retrozessionen
Nichtigkeit der Verzichtsklauseln einer liechtensteinischen Grossbank betreffend Retrozessionen – Staatsgerichtshof bestätigt Rechtsprechungslinie
ESA prüft Europarechtskonformität der neuen Verjährungsregelung betreffend Retrozessionen
Die EFTA-Überwachungsbehörde (ESA) veröffentlicht einen Fragebogen an die liechtensteinische Regierung.
Retrozessionen: Der 01.06.2023 als eine Zäsur für den Finanzplatz Liechtenstein?
Mit dem neuen § 1489a Abs 2 ABGB wurde das Verjährungsregime für Retrozessionen im Fürstentum Liechtenstein grundlegend geändert.
Staatsgerichtshof bestätigt Entscheidung des OGH zum Widerspruchsrecht – Klägerin erhält Millionenbetrag
Retrozessionen in Liechtenstein
Vortrag bei der STEP-Jahreskonferenz in Tel Aviv
Organhaftung in Liechtenstein – Entwicklungen und aktuelle Herausforderungen für Stiftungsräte im Zusammenhang mit Retrozessionen
Überblick über die jüngsten Entwicklungen in der liechtensteinischen Rechtsprechung und Gesetzgebung zum Thema Retrozessionen.
Staatsgerichtshof hebt Entscheidung des OGH auf
Der Staatsgerichtshof hat kürzlich eine Entscheidung des OGH zum Thema Antragslegitimation im Beistandsbestellungsverfahren nach Art. 141 PGR aufgehoben.
Staatsgerichtshof bestätigt Entscheidung des OGH
Staatsgerichtshof bestätigt Entscheidung des OGH zum Thema Retrozessionen.
MMag. Martin Hermann, LL.M. kritisiert Abklärungen der Regierung
Interview: Geplante Gesetzesänderung betreffend Retrozessionen
Retrozessionen – Voraussetzungen für einen gültigen Verzicht
Retrozessionen waren und sind ein wirtschaftliches Kernelement der Finanzmarktindustrie in Liechtenstein.
Retrozessionen in Liechtenstein/höchstgerichtliche Leitentscheidung: Retrozessionen sind an die Kunden herauszugeben – Verjährungsfrist von 30 Jahren
Schwärzler Rechtsanwälte konnte als Klagsvertreter eines Bankkunden in Liechtenstein eine richtungsweisende höchstrichterliche Entscheidung gegenüber einer Liechtensteinischen Grossbank erstreiten.
Vertrauensverlust in Stiftungsräte, Änderungen der Standesrichtlinien der Liechtensteinischen Treuhandkammer
Intransparenz, zu hohe Kosten und Interessenskollisionen – der Treuhandsektor Liechtensteins sah sich in der Vergangenheit starker Kritik ausgesetzt.