Retrozessionen

Neue Entscheidung zum Thema Retrozessionen

Gemäss einer wegweisenden und in vielerlei Hinsicht bemerkenswerten neuen Entscheidung des OGH haben Kunden liechtensteinischer Banken, denen Zuwendungen vorenthalten wurden, nicht nur das Recht, die von den Banken vereinnahmten Zuwendungen einzufordern, sondern auch einen Anspruch auf gesetzliche Zinsen von 5% auf diese Beträge für den gesamten Zeitraum der Vorenthaltung. Die neue Rechtsprechung stellt indirekt auch die Gesetzesänderung zur Verjährung von Ansprüchen im Zusammenhang mit Zuwendungen in Frage, die vom Landtag zum Schutz von Banken und Vermögensverwaltern im Jahr 2022 verabschiedet wurde.

Lesen Sie hier den Artikel (auf Deutsch und Englisch) über die neue Entscheidung von Martin Hermann, Partner und Rechtsanwalt in unserer Kanzlei in Vaduz.

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