Bundesgericht bestätigt Anordnung zur Weiterbeschäftigung durch das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich

Im vorliegenden Entscheid kam das Bundesgericht zum Schluss, dass für die bisherige Praxis des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich, gestützt auf welche trotz im kommunalen Recht vorgesehener Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers eine solche gestützt auf kantonale Vorschriften nicht angeordnet wurde, nicht mit der Rechtsweggarantie von Art. 29a BV vereinbar sei. Demnach hielt das Bundesgericht fest, dass die Praxisänderung des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich nicht zu beanstanden ist und dieses die Weiterbeschäftigung anordnen darf.

Entscheid 8C_903/2017 des Bundesgerichts vom 12.06.2018

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