Teresa-Christina Macan
Dr.
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Rechtsanwältin
Biographie
Ausbildung-
2024
Eignungsprüfung gemäss § 25 EIRAG in Österreich
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2019 - 2022
Doktoratsstudium Rechtswissenschaften, Leopold-Franzens-Universität Innsbruck, Österreich
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2014 - 2018
Diplomstudium Rechtswissenschaften, Leopold-Franzens-Universität Innsbruck, Österreich
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2013
Matura, Höhere Lehranstalt für Tourismus und Management, Bludenz
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seit 2023
Rechtsanwältin, Schwärzler Rechtsanwälte, Vaduz, Liechtenstein
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2020
Konzipientin Schwärzler Rechtsanwälte, Vaduz, Liechtenstein
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2020
Rechtspraktikantin am Landesgericht Feldkirch, Österreich
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2020
Rechtspraktikantin am Bezirksgericht Innsbruck, Österreich
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2019
Praktikum Schwärzler Rechtsanwälte, Schaan, Liechtenstein
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2018
Volontariat WKO Aussenwirtschaftscenter Zentralasien, Almaty, Kasachstan
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2017 - 2018
Studentische Mitarbeiterin, Institut für Strafrecht, Strafprozessrecht & Kriminologie, Universität Innsbruck
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2015 - 2019
Praktika, Rechtsabteilung Liebherr International Austria GmbH und Liebherr Werk Nenzing GmbH, Vorarlberg und Salzburg
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Deutsch, Englisch
Publikationen + Vorträge
Drittwirkung bei grenzüberschreitenden Forderungsabtretungen
Die zentralen Bestimmungen des EU Drittwirkungs-Verordnungsentwurfes sowie die Dringlichkeit eines harmonisierten Regelwerkes für die gesamte Finanzbranche.
Individualbeschwerde wurde Folge gegeben
Staatsgerichtshof hebt Bestimmung der Geschäftsordnung des Landtags (GOLT) als verfassungs- und EMRK-widrig auf.
Vortrag beim Intensivkurs Internationales Sanktionenrecht
Die neue Insolvenzordnung - zentrale Änderungen für Arbeitnehmer
Das liechtensteinische Insolvenzrecht wurde jüngst umfassend novelliert.
Vergleich der gesetzlichen Erbteilung, Pflichtteile und frei verfügbaren Quote im Erbrecht der Schweiz, von Österreich und Liechtenstein
Das Erstellen von Testamenten und Erbschaftsverträgen ist eine anspruchsvolle Aufgabe.
Der Pflichtteil im Liechtensteinischen Erbrecht
Der Pflichtteil hat in Liechtenstein, gleich wie in Österreich und der Schweiz, die Wirkung für den Erblasser, dass seine Testierfreiheit eingeschränkt und nahen Angehörigen ein Mindestanteil am Vermögen des Erblassers zugebilligt wird.
Pflichtteil im Österreichischen Erbrecht
Das Pflichtteilsrecht schränkt die Testierfreiheit des Erblassers insofern ein, als dass bestimmte, dem Erblasser nahestehende Personen bei der letztwilligen Verfügung über dessen Vermögen nicht übergangen werden dürfen.