Alexander Schwartz
lic. iur.
Partner, Rechtsanwalt, Notar
Spezialisierung
Gesellschafts- und Handelsrecht (inkl. M&A-Transaktionen), Vertragsrecht
Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit, grenzüberschreitende Verfahren und internationales Privatrecht
Vollstreckung von Entscheidungen und Insolvenzrecht, Betreibungs- und Konkursrecht
Strafrecht, insbesondere Wirtschaftsstrafrecht und Wirtschaftskriminalität
Privatklienten
Notariat (Kanton Zug), Beurkundungen und Beglaubigungen
Biographie
Ausbildung-
2008
Zulassung als Urkundsperson des Kantons Zug, Schweiz
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2008
Anwaltspatent des Kantons Zug, Schweiz
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2000 - 2005
Studium der Rechtswissenschaften, Universität Zürich (lic. iur.), Schweiz
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seit 2016
Partner, Schwärzler Rechtsanwälte, Zug, Schweiz
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seit 2015
Rechtsanwalt, Schwärzler Rechtsanwälte, Zug, Schweiz
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2008 - 2015
Rechtsanwalt und Geschäftsleiter, AFP Advokatur Fischer & Partner, Zug, Schweiz
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2006 - 2007
Staatsanwaltschaft des Kantons Zug, Schweiz
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2005 - 2006
Anwaltspraktikum bei einer international tätigen Kanzlei für Wirtschaftsrecht
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Deutsch, Englisch
Publikationen + Vorträge
Vortrag beim Intensivkurs Internationales Sanktionenr
Vortrag beim Intensivkurs Internationales Sanktionenrecht
Ombudsverfahren als Ersatz für Schlichtungsverfahren?
Die Vorteile des Ombudsverfahrens liegen im vorhandenen Sachverstand der Ombudsstelle sowie der Effizienz und Kostenlosigkeit des Verfahrens.
Swiss Branch Offices of Foreign Legal Entities
Vergleich der gesetzlichen Erbteilung, Pflichtteile und frei verfügbaren Quote im Erbrecht der Schweiz, von Österreich und Liechtenstein
Nur wenn alle formalen und rechtlichen Vorgaben eingehalten werden, sind letztwillige Verfügungen rechtsgültig.
Trennung gemeinsam eingereichter gehäufter Klagen
Das Bundesgericht bestätigte die Zulässigkeit der Trennung gemeinsam eingereichter gehäufter Klagen.
Der Pflichtteil im Schweizer Erbrecht
Der Pflichtteil im Erbrecht der Schweiz stellt sicher, dass gewissen Erben einen Anteil am Nachlass nicht entzogen werden kann.
Die „grosse" Aktienrechtsreform in der Schweiz – ein Überblick
Mit der Revision geht der schweizerische Gesetzgeber einen wichtigen Schritt in Richtung Modernisierung des Aktienrechts.
Bekanntgabe einer Betreibung trotz erfolglosem Rechtsöffnungsverfahren
Gemäss Art. 8a Abs. 3 SchKG geben die Betreibungsämter Dritten unter bestimmten Voraussetzungen (lit. a-d) von einer Betreibung keine Kenntnis.
Regelung Scheidungsunterhalt
Neues Urteil des Bundesgerichts: Regelung des nachehelichen Unterhalts schon im Ehevertrag.
Verschärfte Meldepflichten bei GmbHs per 01.11.2019
Verschärfte Meldepflichten bei AGs mit Namenaktien per 01.11.2019
Die Gesetzesänderung führt nicht nur zu einer faktischen Abschaffung der Inhaberaktie, sie hat auch Konsequenzen für Gesellschaften, die Namenaktien herausgegeben haben.
Abschaffung der Inhaberaktie per 01.11.2019
Alles für die Katz‘
Das Schweizer Recht lässt es auch durchaus zu, dass den geliebten Vierbeinern ein Teil des Vermögens vermacht wird – wenn auch über Umwege.
Zu welchem Zeitpunkt startet die Klagefrist
Den Beginn der Klagefrist bestimmt das Gesetz mit der Eröffnung der Klagebewilligung.