VW-Abgasskandal: SKS zieht vor das Schweizer Bundesgericht
Dr. Alexander Amann und Schwärzler Rechtsanwälte entwickelten mit der SKS (Stiftung für Konsumentenschutz, Schweiz) ein Klageverfahren, um auch in der Schweiz Ansprüche von betroffenen Fahrzeughaltern betreffend des VW-Abgasskandals geltend machen zu können.
Ende 2017 wurde die umfangreiche Schadenersatzklage der rund 6000 Geschädigten beim Handelsgericht in Zürich eingereicht. Im Dezember 2019 wies das Handelsgericht Zürich die Schadenersatzklage zurück, weil der SKS die Prozessfähigkeit zur Erhebung der Schadenersatzklage fehle.
Dr. Alexander Amann und die SKS (Stiftung Konsumentenschutz Schweiz) geben sich jedoch mit dem Nichteintretens-Entscheid des Zürcher Handelsgerichts vom Dezember 2019 nicht zufrieden und ziehen nun vor das Bundesgericht.