Anlassgesetzgebung auf dem Rücken der Treuhänder?
In der aktuellen Ausgabe der Liechtensteinischen Juristenzeitung publizieren Dr. Helmut Schwärzler und MMag. Martin Hermann zum Thema Organhaftung. Durch die Anlassgesetzgebung in Liechtenstein werden Ansprüche von Bankkunden in Höhe von mehreren hundert Millionen rückwirkend für verjährt erklärt. Dabei hat der Gesetzgeber übersehen, dass diese Haftung direkt auf die Organe und somit die liechtensteinischen Treuhänder übergeht.