Expertise

Vollstreckung ausländischer Urteile 2025

In ihrem kurzen Überblick im ICLG (International Comparative Legal Guide) beleuchten David Karl Jandrasits und Fabian Wallentin die Möglichkeiten und Wege zur Vollstreckung ausländischer Urteile in Liechtenstein. Da in Liechtenstein weder die EU-Verordnung 1215/2012 (Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen) noch das Lugano-Übereinkommen anwendbar sind, ist das liechtensteinische Recht bei der Anerkennung von Urteilen restriktiver als das anderer europäischer Länder. In den meisten Fällen ist daher ein gesondertes (vereinfachtes) streitiges Verfahren erforderlich.

Lesen Sie mehr in dem Artikel von David Karl Jandrasits und Fabian Wallentin, um detaillierte Einblicke in diese rechtlichen Rahmenbedingungen zu erhalten.

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