Retrozessionen

Staatsgerichtshof bestätigt Entscheidung des OGH

Staatsgerichtshof bestätigt Entscheidung des OGH zum Thema Retrozessionen. Retrozessionen gehören grundsätzlich dem Kunden und sind an diesen herauszugeben. Ein vorgängiger Verzicht auf Retrozessionen ist nur unter ganz engen Voraussetzungen möglich und setzt insb. voraus, dass dem Kunden vorab zumindest Bandreiten hinsichtlich der Höhe der zu erwartenden Retrozessionen offengelegt wurden.

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