Retrozessionen
Retrozessionen in Liechtenstein / Höchstgerichtliche Leitentscheidung: Retrozessionen sind an die Kunden herauszugeben – Verjährungsfrist von 30 Jahren
Schwärzler Rechtsanwälte nehmen mit über 1´000 erfolgreich betreuten Fällen in der Schweiz seit Jahren eine führende Rolle bei der Rückforderung von durch Banken unrechtmässig einbehaltenen Retrozessionen ein. Nunmehr konnten Schwärzler Rechtsanwälte als Klagsvertreter eines Bankkunden auch in Liechtenstein eine richtungsweisende höchstrichterliche Entscheidung gegenüber einer Liechtensteinischen Grossbank erstreiten.
Rechtsanwalt MMag. Martin Hermann gibt Ihnen gerne weitere Auskunft.
