Extensive Anwendung des Vertrauensgrundsatzes in Rechtshilfeverfahren
Trotz der ständig zunehmenden Kritik an der mangelnden Zusammenarbeit Liechtensteins mit ausländischen Behörden hat es in Liechtenstein in den letzten Jahren eine Vielzahl von Beschlüssen in Rechtshilfeverfahren gegeben, mit denen eine Beschlagnahme von Unterlagen oder eine Sperre von Vermögenswerten verfügt wurden. Der in den Rechtshilfeverfahren anzuwendende Vertrauensgrundsatz sowie die Verfahrens- und Rechtsschutzprinzipien führen jedoch häufig dazu, dass die Grundrechte der betroffenen juristischen und natürlichen Personen über mehrere Jahre hinweg verletzt werden können.
(Dr. Helmut Schwärzler in: Liechtenstein Journal 1/2009)
