Das Liechtensteiner Vaterland berichtete am 26.06.2021 im Zusammenhang mit dem über die Gstöhl AG eröffneten Konkursverfahren von den Sanierungsmöglichkeiten, welche die Reform des Insolvenzrechts vom 01.01.2021 mit sich brachte.
Die vormalige liechtensteinische Konkursordnung war vom Zerschlagungsgedanken geprägt. Für den Finanzplatz Liechtenstein war es wichtig, in Anlehnung an die österreichische Rechtslage das neue Gesetz so zu gestalten, dass insolventen Unternehmen bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen die Fortführung des Unternehmens ermöglicht wird.
Welcher Weg schlussendlich durch das Gericht gegangen wird, ist immer Frage des Einzelfalls und Ergebnis einer detaillierten Prüfung. Dennoch bleibt zu hoffen, dass die Sanierungsmöglichkeiten künftig in den Vordergrund rücken.
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