Meldepflichten für Liechtensteinische Finanzintermediäre bei (aggressiver) Steuerplanung? Artikel von Dr. Lukas Rattacher

Am 25.05.2018 hat der Rat der Europäischen Union die RL (EU) 2018/822 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU (Directive on Administrative Cooperation – DAC 6) verabschiedet, die Finanzintermediäre und Steuerpflichtige in den Mitgliedsstaaten zur Meldung von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen für alle Arten von direkten Steuern an Steuerbehörden zwingt. 

Bei Fragen steht Ihnen unser juristischer Mitarbeiter Lukas Rattacher jederzeit zur Verfügung.

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