Negativzinsen und Hypotheken - quo vadis?

Am 1. Januar 2022 wurde der LIBOR in der Schweiz durch den SARON abgelöst. Diese Ablösung durch den SARON änderte aber nichts daran, dass Hypothekarnehmer infolge von Negativzinsen zu viel bezahlte bzw. belastete Hypothekarzinsen bei variablen LIBOR Hypotheken aus den Vorjahren zurückfordern können. Die über die Jahre zu viel bezahlten bzw. belasteten Hypothekarzinsen summieren sich bis Ende 2021 auf rund 5% des Hypothekarvolumens, wobei auch Verzugszinsen zu berücksichtigen sind. Es lohnt sich, die Ansprüche prüfen zu lassen.

Lesen Sie anbei den Beitrag von RA MLaw Markus Huber und MLaw Ottavio Muff.

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