Der #Staatsgerichtshof hat kürzlich eine Entscheidung des #OGH zum Thema Antragslegitimation im Beistandsbestellungsverfahren nach Art. 141 PGR aufgehoben. Er folgte der Rechtsmeinung der von #Schwärzler Rechtsanwälte vertretenen Beschwerdeführern und urteilte, dass im #Beistandsbestellungsverfahren eine Ausnahme von den ansonsten streng anzuwendenden Kriterien des Art. 2 AussStrG zu machen sei.
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