Er sprach mit dem Volksblatt über die geplante Gesetzesänderung zum Thema „Zuwendungen“. Er kritisierte dabei die Abklärungen der Regierung betreffend die dem Land Liechtenstein allenfalls noch zustehenden Ansprüche sowie die Übergangsbestimmung zum neuen Gesetzesentwurf, die zum Verlust von Ansprüchen tausender Kunden des Finanzplatzes führen werde.
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Rechtsanwalt MMag. Martin Hermann, LL.M. gibt Ihnen bei Fragen gerne weitere Auskunft.
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