Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern vom 2. März 2020 (BK 19 425)
Das Obergericht des Kantons Bern entschied in einem Beschluss vom 02.03.2020 über die Verwertung von Zufallsfunden aus Randdatenerhebungen.
In einem Strafverfahren der Staatsanwaltschaft Bern betreffend den Verdacht auf qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz gegen Y verfügte die Staatsanwaltschaft am 20. August 2018 eine rückwirkende Überwachung einer Rufnummer von Y. Bei der Auswertung der Randdaten aus dieser Überwachung wurden Erkenntnisse über eine andere Straftat von X gewonnen, wobei die Staatsanwaltschaft besagte Erkenntnisse gegen X verwertete und erst rund 10 Monate danach das Zwangsmassnahmengericht um Genehmigung der Verwertung des Zufallsfundes ersuchte.
Wie das Obergericht des Kantons Bern den Zufallsfund qualifizierte sowie dessen Verwertbarkeit beurteilte, erfahren Sie hier.
RA Markus Huber gibt Ihnen zu diesem Thema sehr gerne weitere Auskünfte.
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