Zivilrechtliche Haftung für Geldwäscherei – Eine Chance für Asset Recovery in der Schweiz

Das Bundesgericht bestätigt in einem Entscheid vom 9. Juli 2020 seine Rechtsprechung, wonach sich die Haftung des Geldwäschers auch auf den durch die Vortat verursachten Schaden im Umfang der Vermögenswerte, deren Einziehung durch die Geldwäscherei vereitelt worden ist, erstreckt.

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