Das Bundesgesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des Global Forum über Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke (Global Forum) ist auf den 01.11.2019 in Kraft getreten.
Die Gesetzesänderung führt nicht nur zu einer faktischen Abschaffung der Inhaberaktie (siehe dazu unseren Beitrag hier). Sie hat auch Konsequenzen für Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Das Gesetz sieht eine Busse für Gesellschafter oder Gesellschaften vor, die es versäumen, die wirtschaftlich berechtigten Personen zu melden oder das Anteilbuch sowie das Verzeichnis über die an Stammanteilen wirtschaftlich berechtigten Personen zu führen. Zudem verpflichtet das Gesetz Rechtseinheiten mit Hauptsitz im Ausland und tatsächlicher Verwaltung in der Schweiz, am Ort der tatsächlichen Verwaltung ein Verzeichnis ihrer Inhaber zu führen.
Lesen Sie hier den Beitrag von Gabriela Loepfe-Lazar und Alexander Schwartz mit einer Übersicht zu den wichtigsten Änderungen und einer Empfehlung für Gesellschafter und Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
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