Urteil des Bundesgerichts zum Verjährungseinredeverzicht

Verzicht auf die Verjährung ist nicht gleich Verzicht auf die Verwirkung

Im Entscheid 4A_196/2019 vom 10.07.2019 hatte das Bundesgericht über einen Versicherungsfall nach einem Brand in Geschäftsräumlichkeiten zu entscheiden. Die Versicherung lehnte ihre Leistungen ab, obwohl das Strafverfahren gegen den Einzelgesellschafter eingestellt worden war. Dennoch stellte die Versicherung einen Verjährungseinredeverzicht aus, woraufhin der Einzelgesellschafter, welcher sich die Forderungen der Gesellschaft hat abtreten lassen, schliesslich das Verfahren einleitete.

Ein Beitrag zu einem Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts zum Verjährungseinredeverzicht von MLaw Simon Fricker.

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