Mit Urteil vom 26.09.2019 (6B_1188/2018) hat das Bundesgericht entschieden, dass es sich bei Dashcamaufnahmen grundsätzlich um rechtswidrig erlangte Beweismittel handelt, deren Verwertung im Strafprozess nur ausnahmsweise zulässig ist.
Lesen Sie hier den Beitrag zu diesem aktuellen Thema von MLaw Markus Huber.
Download PDF
(520.68 KB)