Urteil des Obergerichts Zürich vom 19.01.2021 (LB200029)
Inhabern einer LIBOR-Hypothek wurden seit dem Jahre 2015 zu Unrecht Negativzinsen belastet. Dafür stützten sich die Hypothekarbanken bislang auf eine einseitig vorgenommene Vertragsänderung mittels sog. „Produktbestätigungen“. Das neuste Urteil des Obergerichts Zürich schafft nun allerdings Klarheit und entzieht den Hypothekarbanken die Grundlage für dieses jahrelang praktizierte Vorgehen. Tausenden Kunden steht nun die Möglichkeit offen, die zu Unrecht vereinnahmten Negativzinsen von ihrer Hypothekarbank herauszufordern.
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Zum massgeblichen Urteil gelangen Sie hier und für weitere Informationen lesen Sie bitte den Beitrag der NZZ vom 24.04.2021.
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