Im Entscheid 4A_38/2020 vom 22. Juli 2020 hatte das Schweizer Bundesgericht Gelegenheit, seine Rechtsprechung zum Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 29 Abs. 2 BV, Art. 53 ZPO) im Zusammenhang mit der Trennung gemeinsam eingereichter gehäufter Klagen anzuwenden und zu festigen.
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