Das in Liechtenstein ansässige Versicherungsunternehmen SwissLife Liechtenstein AG hat im In- und Ausland das speziell für die Pensionsvorsorge strukturierte Produkt „Liechtenstein FundLife Pensionsplan“ (SwissLife Pensionsplan) vertrieben.
Dieser Pensionsplan bestand aus einer vorwiegend kreditfinanzierten lebenslangen Rentenversicherungspolice, einem Kreditvertrag und Tilgungsträgern.
Gemäss den durch die Versicherungsvermittler gegenüber den Kunden gemachten Angaben handelt es sich beim SwissLife Pensionsplan um ein Produkt durch welches bis zum Pensionsantritt eine beträchtliche Rente aufgebaut werden kann. Dies bei einem nur geringfügigen Einsatz von Eigenkapital. Folglich wurde den Kunden erklärt, dass in den ersten 15 Jahren die Rückzahlung des Fremdkapitals sowie die Bedienung sämtlicher Kosten durch die im Rahmen der Vermögensverwaltung erwirtschafteten Erträge ermöglicht werden. Im Anschluss daran sollte aus dem in der Police aufgebauten Kapital lebenslang eine Rente ausbezahlt werden.
Die Realität zeigt, dass für die Kunden, entgegen den im Vertrieb des Produkts gemachten Angaben, keine Gewinne erzielt, sondern beträchtliche Verluste entstanden sind.
Schwärzler Rechtsanwälte hat im Zusammenhang mit dem SwissLife Pensionsplan Klage beim Fürstlichen Landgericht eingebracht, in welcher die Abdeckung der Kreditschulden und Ersatz der Eigenleistungen, also die vollständige Rückabwicklung, begehrt wird. SwissLife wird in der Klage insbesondere vorgeworfen, dass das von ihr entwickelte und verkaufte Produkt „SwissLife Pensionsplan“ schon aufgrund seiner Konzeption von Anfang an zum Scheitern verurteilt war und entgegen den Anpreisungen keine realistische Chance auf Aufbau einer Altersrente und Erzielung von Gewinnen bestand. Der Vorwurf lautet daher, dass das Produkt von Beginn an untauglich war und nicht hätte verkauft werden dürfen.
Anstatt einer zu erwartenden, lebenslangen Altersrente hat der Kläger lediglich hohe Kreditschulden.
Nach Ansicht von Schwärzler Rechtsanwälte haftet SwissLife für sämtliche mit dem SwssLife Pensionsplan zusammenhängenden Schäden und entgangenen Gewinne.
Hinsichtlich des Produkts SwissLife Pensionsplan haben sich bereits mehrere weitere Betroffene an unsere Kanzlei gewandt und es befinden sich weitere Klagen von Betroffenen in Vorbereitung.
Sehr gerne stehen wir für weitere Informationen und Auskünfte sowie für ein unverbindliches Erstgespräch zur Verfügung.
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