Sammelklagen und der Zugang zum Recht  (Neue Zürcher Zeitung, 22.05.2018, Beitrag Rechtsanwalt Dr. Alexander Amann)

Nach Bekanntwerden der Manipulation der Abgaswerte bei Dieselmotoren in den USA im September 2015, einigte sich VW mit Behörden und Geschädigten auf einen Vergleich. Die Strafen und Entschädigungen summieren sich mittlerweile auf mindestens 22 Milliarden Dollar.

In der Schweiz und im restlichen Europa weigert sich VW bis dato eine Entschädigung zu leisten.

Noch gibt es im Schweizer Rechtssystem keine Möglichkeit für Sammelklagen. Im Rahmen einer Reform der Schweizer Zivilprozessordnung will der Bundesrat Instrumente des kollektiven Rechtsschutzes einführen und Sammelklagen auch in der Schweiz ermöglichen.

Die Neue Zürcher Zeitung hat am 22.05.2018 einen Beitrag von Rechtsanwalt Dr. Alexander Amann zu diesem Thema veröffentlicht.

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