Retrozessionen waren und sind ein wirtschaftliches Kernelement der Finanzmarktindustrie in Liechtenstein. Die Frage, ob diese Vergütungen von Banken und Treuhändern einbehalten werden dürfen, ist in Liechtenstein erst in den letzten Jahren aufgekommen. Demgegenüber befasste sich das Bundesgericht in der Schweiz bereits 2006 mit diesem Thema.
Lesen Sie hier den gesamten Beitrag von Dr. Helmut Schwärzler und MMag. Martin Hermann, veröffentlicht in der 116. Ausgabe des Steueranwaltsmagazins 2020.
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