Reform der Ergänzungsleistungen: Das Ende einer Sozialversicherung

Per 1. Januar 2021 trat die Reform der Ergänzungsleistungen (EL) in Kraft. Zentral sind folgende Punkte:

  • Einführung einer Eintrittsschwelle
  • Senkung der Vermögensfreibeträge
  • Verschärfte Regeln für den Vermögensverzehr
  • Einführung einer Rückerstattungspflicht der Erben

Was dies konkret für Sie bedeutet, erfahren Sie in diesem Artikel

Für weitere Auskünfte steht Ihnen Rechtsanwältin lic.iur. Gabriela Loepfe-Lazar, LL.M. zur Verfügung.

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