Das Bundesgericht klärte die hochumstrittene Frage der Verjährung von Retrozessionen. Mit einer sofortigen Betreibung sichern Sie Ihre Rechtsansprüche.
Neu können Kunden 10 Jahre rückwirkend die Retrozessionen beim Finanzdienstleister herausverlangen, wobei die Verjährungsfrist schon ab Eingang der Retrozession beim Finanzdienstleister beginnt. D.h. eine umgehende Betreibung, welche die Verjährung unterbricht, ist sehr wichtig. Wir sind Ihnen gerne dabei behilflich, die Betreibung umgehend einzuleiten und danach mit dem Finanzinstitut in der Folge zu verhandeln.
Schwärzler Rechtsanwälte
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