Aufhebung einer diskriminierenden Regelung im Steuerrecht erst ein Jahr nach höchstgerichtlicher Entscheidung ist nicht mit dem EWR-Recht vereinbar. Welche Folgen hat dieser rechtswidrige Aufschub für Betroffene und eventuell für das Fürstentum Liechtenstein?
Dr. Lukas Rattacher, Rechtsanwalt, und Mag. Celina Dobler, Rechtsanwaltsanwärterin, widmen sich im nachstehenden Artikel diesen Fragen.
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