Der Staatsgerichtshof stellt klar - Die Abweisung von Beweisanträgen der Staatsanwaltschaft kann vom Verdächtigen in einer Individualbeschwerde nicht mehr angefochten werden. Es liegt keine Verletzung des rechtlichen Gehörs des Verdächtigen vor.
Lesen Sie mehr dazu im Beitrag unseres Partners MMag. David Karl Jandrasits und unserer Rechtsanwaltsanwärterin Mag. Mladena Peeva.
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