Ende des Methodenpluralismus im Kindesunterhaltsrecht

Mit dem Urteil Nr. 5A_311/2019 vom 11. November 2020, das zur Publikation vorgesehen ist, hat das Bundesgericht sich abermals mit dem Kindesunterhaltsrecht auseinandersetzen dürfen. Dem Entscheid lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Ehepaar liess sich nach der Geburt des gemeinsamen Kindes scheiden. Beide Ehepartner gingen nach der Scheidung einer Arbeitstätigkeit nach. Das gemeinsame Kind lebt beim besserverdienenden Elternteil. Beide Elternteile konnten mit ihrem Einkommen ihren eigenen Unterhalt bestreiten. Nicht einig waren sich die Eltern jedoch bezüglich der Höhe des Unterhalts für das gemeinsame Kind. Dieser Umstand nahm das Bundesgericht zum Anlass, um einen grundsätzlichen Entscheid im Kindesunterhaltsrecht zu fällen.

Mehr zu diesem Thema erfahren Sie hier.

Für weitere Auskünfte zu diesem Thema steht Ihnen Rechtsanwältin Sandra Strahm gerne zur Verfügung.

Gerne beraten wir Sie in den Angelegenheiten des Unterhaltsrechts und bei weiteren familienrechtlichen Fragen.

Kontaktieren Sie uns.

Download PDF (77.15 KB)