Im Zeitraum vom 26. März bis zum 31. Juli 2020 wurde im Zusammenhang mit der Verordnung zur Gewährung von Krediten und Solidarbürgschaften infolge des Coronavirus einem selbstständig Erwerbstätigen ein Covid-Kredit gewährt. Ein kürzlich gefälltes Urteil des Kriminalgerichts Luzern sprach diesen u.a. des Betruges (Art. 146 StGB) sowie der Urkundenfälschung (Art. 251 StGB) schuldig, dessen GmbH im Zeitpunkt der Kreditbeantragung wirtschaftlich nicht durch die Corona Pandemie erheblich beeinträchtigt war.
Es stellt sich nun die Frage, weshalb dieses Urteil Signalwirkung hat.
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Sollten Sie einen Covid-Kredit beantragt haben und aufgrund der jüngsten Rechtsprechung zu dieser Thematik verunsichert sein, gibt Ihnen RA Markus Huber sehr gerne weitere Auskünfte.
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