Individualbeschwerde wurde Folge gegeben

Staatsgerichtshof hebt Bestimmung der Geschäftsordnung des Landtags (GOLT) als verfassungs- und EMRK-widrig auf. 

Gratulation an Nadine Gstöhl und das Team von Schwärzler Rechtsanwälte. Der Staatsgerichtshof hat der Individualbeschwerde der stellvertretenden Abgeordneten zum Liechtensteinischen Landtag Nadine Gstöhl Folge gegeben. Art. 23 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Landtags des Fürstentum Liechtenstein wurde als verfassungs- und EMRK-widrig aufgehoben. Ein Erfolg für die Demokratie. Congrats and credits to Lukas Gilhofer, ClaraThurnher und Teresa-Christina Macan.
 

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