Der EFTA Gerichtshof verkündete am 15.07.2021 in der Rechtssache E-14/2 die mit Spannung erwartete Entscheidung zum Thema Retrozessionen. Dem Verfahren liegt ein in Liechtenstein hängiger Rechtsstreit zugrunde, in dem die von Schwärzler Rechtsanwälte vertretene Klägerin, Liti-Link AG, Ansprüche gegenüber der LGT Bank AG geltend macht.
Im Mittelpunkt des Verfahrens vor dem EFTA-Gerichtshof stand die Frage, wie eine Wertpapierfirma gemäss Art. 26 der MiFID-Durchführungsrichtlinie 2006/73/EG ihre Kunden über Zuwendungen (Retrozessionen, Bestandpflegeprovisionen, Kick-backs, Finder´s fees, Vertriebsentschädigungen etc.), die sie von Dritten erhält oder an Dritte zahlt, informieren muss.
Der EFTA-Gerichtshof folgte in allen wesentlichen Punkten den Argumenten von Schwärzler Rechtsanwälte.
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Bei Fragen steht Ihnen MMag. Martin Hermann, LL.M. gerne zur Verfügung.
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