Die Begünstigten und deren Rechte in der Liechtensteinischen Stiftung

Welche Rechte den Begünstigten zukommen, hängt davon ab, welcher Begünstigtenkategorie sie zuzuordnen sind. Je nach konkreter Ausgestaltung stehen den Begünstigten unterschiedliche Rechte zu, die im Wesentlichen darauf ausgerichtet sind, einerseits ihre eigene Begünstigung, andererseits aber gesetzes- und statutenkonforme Stiftungsverwaltung durchzusetzen. Dadurch wird nach aussen ein hohes Mass an Vertraulichkeit gewahrt und kann eine zweckmässige Kontrolle ohne Entstehung zusätzlicher Kosten sichergestellt werden.

Lesen Sie hier den Beitrag von RA Dr. Sara Sahranavard und Mag. Clara Thurnher.

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