Covid-19-Überbrückungskredite, Zeit für eine Bestandsaufnahme

Die Covid-19-Pandemie dauert an, so auch die Aufarbeitung der Missbrauchsfälle im Zusammenhang mit Covid-19-Überbrückungskrediten. Seit der Vergabe der Covid-19-Überbrückungskredite vom 26. März 2020 bis am 31. Juli 2020 ist bereits über ein Jahr vergangen. Es ist folglich Zeit für eine Bestandsaufnahme. Erfahren Sie hier, wie sich die Missbrauchsfälle zwischenzeitlich entwickelt haben und wie sich diese in Zukunft entwickeln könnten.

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Rechtsanwalt MLaw Markus Huber gibt Ihnen bei Fragen gerne weitere Auskunft.