Beschluss von CO-Trustees eines liechtensteinischen Rechts

Der Trustee verwaltet und verwendet das Treuhandvermögen des Settlors im eigenen Namen im Rahmen seiner in der Treuhandurkunde festgelegten Befugnisse und Pflichten. Sofern nicht nur ein Trustee bestellt ist, sondern mehrere, stellt sich die Frage nach der Willensbildung der Co-Trustees. Wie für Kollegialorgane typisch erfolgt die Willensbildung in Beschlussform. Im Rahmen dieses Beitrages beantwortet der Autor die Frage, wann ein Beschluss der Co-Trustees eines liechtensteinischen Trusts wirksam zustande kommt.

MMag. Dr. Lukas-Florian Gilhofer gibt Ihnen zu diesem Thema sehr gerne weitere Auskünfte.

 

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