Die neuen Verjährungsfristen in der Schweiz treten per 01.01.2020 in Kraft

Die neuen Verjährungsfristen in der Schweiz treten per 01.01.2020 in Kraft

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 07.11.2018 beschlossen, dass das überarbeitete Verjährungsrecht per 01.01.2020 in Kraft tritt. Die Änderungen betreffen folgende zentrale Punkte:

  • Die relative Verjährungsfrist im Delikts- und Bereicherungsrecht beträgt neu drei Jahre (statt ein Jahr) ab dem Zeitpunkt der Kenntnis des Schadens und Ersatzpflichtigen, womit den Geschädigten in Zukunft mehr Zeit bleibt, um ihren Schaden geltend zu machen;
  • Die absolute Verjährungsfrist bei Personenschäden wird auf 20 Jahre verlängert;
  • Anpassung der Regelungen zur Verjährungshemmung und zum Verjährungsverzicht.


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