Mit der Revision geht der schweizerische Gesetzgeber einen wichtigen Schritt in Richtung Modernisierung des Aktienrechts.
Die Revision schafft unter anderem mehr Flexibilität bei der Kapitalstruktur und in Bezug auf Dividendenausschüttungen. Zudem werden die Schwellenwerte für die Ausübung von Rechten von Minderheitsaktionären gesenkt und wichtige Anpassungen im Sanierungsrecht vorgenommen. Schliesslich wird die ursprüngliche Form der Generalversammlung modernisiert und die Nutzung digitaler Technologien erlaubt.
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Rechtsanwalt Alexander Schwartz gibt Ihnen gerne weitere Auskunft.
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