Die FMA hat am 02.06.2021 die „FMA-Praxis 2020“ veröffentlicht. Mit diesem Bericht legt die FMA dar, wie sie das Aufsichtsrecht anwendet und auslegt.
Im Bereich des Sorgfaltspflichtrechts bestrafte die FMA eine Bank mit Verwaltungsstrafbot, da diese den verstärkten Sorgfaltspflichten gemäss Art. 11 und 11a SPG wiederholt nicht nachgekommen ist. Die Busse wurde mit CHF 100‘000.00 festgelegt, wobei gemäss FMA dies die tiefstmögliche Busse darstellt. Zusätzlich hatte die Bank die Verfahrenskosten in der Höhe von rund CHF 224‘000.00 zu tragen.
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