Die Einführung des Notariats in Liechtenstein

Im vorliegenden Beitrag geben Dr. Helmut Schwärzler und Mag. Hannah Blecha einen Einblick in die Tätigkeit des Notars und die rechtlichen Rahmenbedingungen.

Am 01.01.2020 trat das liechtensteinische Notariatsgesetz in Kraft. Damit wurde in Liechtenstein erstmals der Beruf des Notars geschaffen. Liechtensteinische Notare sind befugt, Beurkundungen und Beglaubigungen nach liechtensteinischem – und unter bestimmten Voraussetzungen auch nach ausländischem Recht – durchzuführen. Das Notariatsgesetz bildet die Grundlage für ein unkompliziertes und effizientes Verfahren. Gleichzeitig wird keine Notariatspflicht eingeführt. 
Beglaubigungen wie auch Beurkundungen können wie gewohnt auch weiterhin beim Fürstlichen Landgericht und beim Amt für Justiz durchgeführt werden.

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