Das Landgericht-Stuttgart (Entscheid Landgericht Stuttgart) sprach in drei Fällen den klagenden Eigentümern von Mercedes-Benz Fahrzeugen Schadenersatz von EUR 25´000.00 bis EUR 40´0000.00 zu.
Auch die Landgerichte in Hanau und Karlsruhe hatten bereits 2018 zu Gunsten der betroffenen Fahrzeugeigentümer entschieden. In seinem Entscheid hielt das Landgericht-Stuttgart in aller Deutlichkeit fest, dass die von Daimler verwendete Technik, welche die Abgasreinigung bei bestimmten Temperaturen drosselt, eine unzulässige Abschalteinrichtung sei.
Gleich wie das Landgericht-Stuttgart beurteilte das deutsche Kraftfahrt Bundesamt (KBA) die von Daimler verwendete Technik. Daimler legte gegen sämtliche Entscheide Rechtsmittel ein.
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