Expertise

Deutsche Gerichte stellen auch bei Daimler unzulässige Abschalteinrichtungen fest

Das Landgericht-Stuttgart (Entscheid Landgericht Stuttgart) sprach in drei Fällen den klagenden Eigentümern von Mercedes-Benz Fahrzeugen Schadenersatz von EUR 25´000.00 bis EUR 40´0000.00 zu.

Auch die Landgerichte in Hanau und Karlsruhe hatten bereits 2018 zu Gunsten der betroffenen Fahrzeugeigentümer entschieden. In seinem Entscheid hielt das Landgericht-Stuttgart in aller Deutlichkeit fest, dass die von Daimler verwendete Technik, welche die Abgasreinigung bei bestimmten Temperaturen drosselt, eine unzulässige Abschalteinrichtung sei.

Gleich wie das Landgericht-Stuttgart beurteilte das deutsche Kraftfahrt Bundesamt (KBA) die von Daimler verwendete Technik. Daimler legte gegen sämtliche Entscheide Rechtsmittel ein.

Haben Sie ein betroffenes Fahrzeug? Schwärzler Rechtsanwälte stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.

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