Der Pflichtteil hat in Liechtenstein, gleich wie in Österreich und der Schweiz, die Wirkung für den Erblasser, dass seine Testierfreiheit eingeschränkt und nahen Angehörigen ein Mindestanteil am Vermögen des Erblassers zugebilligt wird.
Dennoch gibt es in Bezug auf das liechtensteinische Erbrecht nennenswerte Besonderheiten.
Erfahren Sie mehr darüber hier.
Teresa-Christina Macan gibt Ihnen gerne weitere Auskunft.
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