Am 25.02.2021 fand in der Rechtssache E-14/20 die Anhörung am EFTA-Gerichtshof statt, bei der u.a. Rechtsanwalt MMag. Martin Hermann vortrug. Es ist zu erwarten, dass die Entscheidung des EFTA-Gerichtshofs für zahlreiche Fragen im Zusammenhang mit Retrozessionen in Liechtenstein wegweisend sein wird.
Finden Sie hier den Bericht der Wirtschaft regional vom 26. Februar 2021, in dem es auch um das Verfahren vor dem EFTA-Gerichtshof geht.
Rechtsanwalt MMag. Martin Hermann berät Sie in allen Fragen rund um die Retrozessionsthematik.
Kontaktieren Sie uns.
Download PDF
(808.66 KB)