Asset Recovery Liechtenstein 2015 befasst sich mit zahlreichen Aspekten des liechtensteinischen Zivil- und Strafrechts und der Wiedererlangung von Vermögenswerten (asset recovery) mit verfahrensrechtlichen Massnahmen. Die Publikation bietet einen ausführlichen Überblick über mögliche Massnahmen in Fällen der zivil- und strafrechtlichen Wiedererlangung von Vermögenswerten, welche einen wesentlichen Erfahrungs- und Praxisbereich des Autors darstellt.
Das materielle Zivilrecht bietet weitläufige Möglichkeiten, verlorene oder entzogene Vermögenswerte zurückzufordern und wiederzuerlangen beispielsweise mittels Schadenersatzansprüchen, Ansprüchen aus unerlaubter Handlung, Bereicherungsansprüchen, Herausgabe von Eigentum sowie anschliessende Vollstreckung. Weiters bietet es einige effektive Massnahmen, um bestehende Ansprüche zu sichern und weitere Verfügungen über die Vermögenswerte und weitere Verluste mittels einstweiliger Verfügung und anderer vorläufiger Massnahmen zu sichern.
Das Straf- und das Strafverfahrensrecht enthalten mehrere Regelungen über die Sperre und Beschlagnahme von Vermögenswerten im Zusammenhang mit einer Straftat sowie Massnahmen für den Verfall und Einziehung von Erlösen aus Straftaten durch Verfalls- und Abschöpfungsverfahren des Staates und auch zum Nutzen eines Opfers und Betroffenen. Darüber hinaus bietet Liechtenstein als Mitglied des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen und anderer multilateraler Übereinkommen Rechtshilfe gegenüber ausländischen Staaten in Strafrechtsfällen über die Wiedererlangung von Vermögenswerten.
Für Fragen und weitere Informationen kontaktieren Sie bitte:
Dr. Matthias Niedermüller
E-Mail: mn@s-law.com
(veröffentlicht von Dr. Matthias Niedermüller, Schwärzler Rechtsanwälte in: Asset Recovery 2015, in 26 jurisdictions worldwide; “Getting the Deal through”, Law Business Research Ltd., 2015.)