Artikel in NZZ: "Banken ignorieren Gerichtsurteile"

Im Jahr 2015 führte die Schweizerische Nationalbank Negativzinsen ein. Diese Einführung von Negativzinsen veranlasste diverse Schweizer Banken ihre Hypothekarverträge einseitig anzupassen, um die Negativzinsen nicht an ihre Kunden weitergeben zu müssen. Auch bei der vorzeitigen Beendigung von Hypotheken wurden zu Unrecht Negativzinsen bei der Vorfälligkeitsentschädigung berücksichtigt.

Bankkunden haben nun die Möglichkeit, sich gegen diese unzulässige Bankenpraxis zu wehren und zu viel bezahlte Zinsen zurückzufordern.

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Für weitere Auskunft wenden Sie sich an RA MLaw Markus Huber.

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